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Der Energieausweis beschreibt den Energiestandard eines Wohngebäudes.

Damit der energetische Zustand von Gebäuden bewertet werden kann, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den meisten Fällen Energieausweise vor. Sie enthalten allgemeine Angaben zum Haus und zu den verwendeten Heizstoffen (zum Beispiel Gas, Holzpellets oder Strom) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Neuere Ausweise für Wohngebäude führen darüber hinaus, ähnlich wie Elektrogeräte, eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H auf.

Es existieren zwei Varianten des Energieausweises: der Bedarfs- und der Verbrauchsausweis. Da sie auf unterschiedlichen Berechnungsverfahren basieren, können die beiden Ausweisarten die Energieeffizienz eines Gebäudes unterschiedlich bewerten.

Beim Bedarfsausweis werden die Kennwerte für den Energiebedarf rechnerisch auf der Grundlage des Baujahrs, der Bauunterlagen (Gebäudetyp, Adresse, Anzahl der Wohnungen und Gesamtwohnfläche), der technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter standardisierten Rahmenbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur) bestimmt.

Beim Verbrauchsausweis müssen ebenfalls die üblichen Gebäudedaten, vor allem aber die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen. Hierzu gehören das Anfangs- und Enddatum der drei Abrechnungszeiträume. Längere Leerstände während dieser Zeit sollten berücksichtigt werden. Wichtig ist zudem, ob der Energieverbrauch für Warmwasser in den Verbrauchsdaten enthalten ist oder ob das Wasser dezentral, beispielsweise über elektrische Boiler oder Durchlauferhitzer, erwärmt wird. Aus den Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Verbrauchsmessungen werden die Kennwerte für den Energieverbrauch des gesamten Gebäudes ermittelt.

Welcher Energieausweis ist erforderlich?

Der Energieverbrauchsausweis ist generell zulässig für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie sämtliche Wohnhäuser, die schon die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten. Demzufolge ist für ältere unsanierte Häuser mit höchstens vier Wohneinheiten der Verbrauchsausweis nicht erlaubt – hier ist ein Bedarfsausweis erforderlich.